Markenzeichenrichtlinie
Geltungsbereich
Diese Richtlinie regelt die zulässige Nutzung der Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen von Stecklingsmarkt.com (im Folgenden „Marken von Stecklingsmarkt“) durch Dritte, insbesondere durch Verkäufer, Kooperationspartner, Affiliates oder andere Dritte, die in Zusammenhang mit Stecklingsmarkt auftreten.
1. Definition der Marken von Stecklingsmarkt
Als „Markenzeichen von Stecklingsmarkt“ gelten insbesondere:
- der Name Stecklingsmarkt.com in jeder Form (variierende Schreibweisen, etwa mit oder ohne „.com“, mit Bindestrich etc.),
- alle Logos, Bildzeichen, Grafiken oder Embleme, die von Stecklingsmarkt verwendet werden,
- andere Zeichen, Wort-Bild-Kombinationen oder Designs, die als unterscheidungskräftige Kennzeichen in Verbindung mit Stecklingsmarkt verwendet werden oder verwendet werden könnten.
2. Verbot der unautorisierten Nutzung
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Stecklingsmarkt ist es nicht gestattet:
- den Namen oder ein Logo von Stecklingsmarkt als Bestandteil eines Firmennamens, Domainnamens, Social-Media-Handles oder Produktbezeichnung zu verwenden,
- Veränderung, Modifikation, Anlehnung oder Kombination der Marke mit einem anderen Zeichen, sodass eine Verbindung oder Zugehörigkeit suggeriert wird,
- Logos oder Marken von Stecklingsmarkt in Werbemitteln, Flyern, Bannern, Verpackungen oder Printmaterialien zu verwenden,
- in irgendeiner Form den Eindruck zu erwecken, dass Stecklingsmarkt hinter einem Geschäft, Produkt oder Angebot steht, dieses unterstützt, betreibt oder offiziell autorisiert hat (z. B. „powered by Stecklingsmarkt“, „eine Stecklingsmarkt-Tochter“, „Partner von Stecklingsmarkt“), sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt ist,
- irreführende Verwendungen zu gestatten, die darauf abzielen, Verbraucher über eine Verbindung oder Zugehörigkeit zu täuschen.
3. Zulässige Erwähnungen und Verlinkungen
Es ist gestattet, im eigenen Online-Auftritt, in Social Media, Unternehmenskommunikation (z. B. Visitenkarten) oder in Marketingmaßnahmen auf Stecklingsmarkt oder den eigenen Shop auf Stecklingsmarkt zu verweisen, unter folgenden Bedingungen:
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Nur textliche Nennung
Die Erwähnung von „Stecklingsmarkt“ bzw. „Stecklingsmarkt.com“ darf ausschließlich in normaler Textform erfolgen (z. B. „bei Stecklingsmarkt“, „unser Shop auf Stecklingsmarkt.com“).
Eine Verwendung des Markenzeichens als Logo oder grafische Darstellung ist nicht gestattet, sofern keine gesonderte Genehmigung vorliegt. -
Link zum Shop
Es darf ein aktiver Link (URL) zum Verkäufer-Shop bei Stecklingsmarkt verwendet werden.
Beispiel: „Besuchen Sie unseren Shop auf Stecklingsmarkt.com: [Link]“. -
Keine Verwendung der Stecklingsmarkt-Logos oder -Marken in Beiträgen/Media
In Posts, Social-Media-Beiträgen, Bildern, Profilfotos oder anderen grafischen Darstellungen dürfen keine Logos, Icons oder Bildzeichen von Stecklingsmarkt verwendet werden, selbst als Dekoration oder Hinweis. Nur der genehmigte Text („Stecklingsmarkt“ in Klartext) darf erscheinen.
4. Genehmigung und Ausnahmen
- Wenn jemand beabsichtigt, den Namen oder das Logo von Stecklingsmarkt in grafischer Form zu nutzen (z. B. auf Werbemitteln, Türen, Schildern etc.), so bedarf dies einer schriftlichen, vorherigen Genehmigung durch Stecklingsmarkt.
- Solche Genehmigungen können Bedingungen enthalten (z. B. in welcher Form das Logo eingesetzt werden darf, Farbvorgaben, Mindestabstände, Qualitätsanforderungen etc.).
- Stecklingsmarkt behält sich das Recht vor, eine genehmigte Nutzung jederzeit zu widerrufen, insbesondere wenn sie gegen die Markenrichtlinie oder das Markenrecht verstößt oder die Marke negativ beeinflusst.
5. Hinweise zur Werbung und in Suchanzeigen
- In Werbung (z. B. Online-Anzeigen, Google Ads, Social Ads) darf Stecklingsmarkt genannt werden, sofern klar ist, dass es sich um die Plattform handelt und nicht um eine offizielle Werbung von Stecklingsmarkt selbst.
- Die Marke darf in Anzeigen nicht dominant eingesetzt werden; das hauptwerbende Element (z. B. Offer, Shopname des Anbieters) muss hervorgehoben werden.
- Es darf keine Formulierung verwendet werden, die nahelegt, dass der Verkäufer von Stecklingsmarkt lizenziert, unterstützt oder autorisiert ist, sofern dies nicht ausdrücklich zutrifft.
6. Durchsetzung und Konsequenzen von Verstößen
- Stecklingsmarkt behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Richtlinie schriftliche Abmahnungen zu erteilen, die Nutzung untersagen zu lassen oder gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Marke zu schützen.
- Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen können weitere Maßnahmen ergriffen werden, z. B. Vertragsstrafen, Aussetzung von Kooperationen oder Löschung von Partnerverträgen.
7. Änderungen der Richtlinie
Stecklingsmarkt behält sich vor, diese Markenzeichenrichtlinie jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Änderungen werden den Partnern und Nutzern schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Die jeweils aktuellste Fassung ist verbindlich.