Richtlinie zu geistigem Eigentum
Richtlinie zu geistigem Eigentum
Erstellt: 10.10.2025
Inkraftgetreten: 10.10.2025
Diese Richtlinie zu geistigem Eigentum erläutert, wie Stecklingsmarkt mit gemeldeten Urheberrechtsverletzungen umgeht, wie berechtigte Personen eine ordnungsgemäße Meldung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Inhalten auf unserem Marktplatz einreichen können und wie Verkäufer reagieren können, wenn ihre Artikel oder Shops von einer Meldung betroffen sind.
Weitere Informationen zur Nutzung des geistigen Eigentums von Stecklingsmarkt, einschließlich der Richtlinien für die Nutzung unserer Marken und unseres Brandings, findest du in unserer Markenzeichenrichtlinie.
Diese Richtlinie ist Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen.
1. Unsere Rolle
Stecklingsmarkt ist ein Marktplatz, auf dem individuelle Verkäufer als Drittanbieter ihre eigenen Shops betreiben. Sie erstellen ihre eigenen AGB, sind für ihren Warenbestand, Versand sowie die Einhaltung aller geltenden Gesetze selbst verantwortlich.
Stecklingsmarkt bietet eine Plattform, produziert jedoch keine Waren, hält keine Lagerbestände und versendet keine Artikel im Namen der Verkäufer.
Die auf dem Marktplatz veröffentlichten Inhalte werden von unabhängigen Verkäufern erstellt, die keine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von Stecklingsmarkt sind. Verkäufer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Rechte an ihren Inhalten besitzen und durch ihre Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzen.
Stecklingsmarkt behält sich das Recht vor, Artikelseiten, Shops oder Konten zu deaktivieren, wenn ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen, diese Richtlinie zu geistigem Eigentum oder unsere Richtlinie zu verbotenen Artikeln vorliegt.
Darüber hinaus behalten wir uns vor, gegen Personen oder Konten vorzugehen, die gegen diese Richtlinien verstoßen.
Stecklingsmarkt kann nicht im Namen von Rechteinhabern handeln und ist nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen oder rechtliche Entscheidungen darüber zu treffen, ob Inhalte geistige Eigentumsrechte verletzen.
Stecklingsmarkt entfernt oder deaktiviert jedoch Material, für das eine ordnungsgemäße Meldung über eine mutmaßliche Verletzung geistiger Eigentumsrechte eingegangen ist.
2. Meldungen von Urheberrechtsverletzungen
Stecklingsmarkt bemüht sich, schnell auf Meldungen über Urheberrechtsverletzungen zu reagieren, die unseren Richtlinien entsprechen, indem das beanstandete Material entfernt oder der Zugriff darauf deaktiviert wird.
Wenn Stecklingsmarkt auf eine Meldung hin Material entfernt oder den Zugriff darauf einschränkt, informieren wir das betroffene Mitglied über die Meldung, die Entfernung und — im Fall einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung — über das Verfahren zur Einreichung einer Gegendarstellung.
Stecklingsmarkt kann dem betroffenen Mitglied außerdem eine Kopie der Meldung, einschließlich des Namens und der E-Mail-Adresse der meldenden Partei, zur Verfügung stellen.
Mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf Artikel aus Stecklingsmarkt-Shops können über unser Kontaktformular gemeldet werden.
Dies ist die einfachste und schnellste Methode, um mögliche Verstöße an Stecklingsmarkt und die benannten Bevollmächtigten zu übermitteln.
Vor der Bearbeitung einer Meldung kann Stecklingsmarkt zusätzliche Informationen anfordern, z. B. ein Bevollmächtigungsschreiben des Rechteinhabers, einen Identitätsnachweis der meldenden Partei oder andere Nachweise über das beanspruchte Recht.
Stecklingsmarkt kann Meldungen oder Gegendarstellungen ablehnen, die nach unserer Einschätzung falsche, betrügerische oder unvollständige Informationen enthalten oder in unredlicher Absicht eingereicht wurden.
Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die diese Richtlinie missbrauchen.
3. Gegendarstellung
Wenn Stecklingsmarkt eine Gegendarstellung erhält, wird eine Kopie an die Partei gesendet, die die ursprüngliche Meldung eingereicht hat.
Das entfernte Material kann nach 10 Werktagen wiederhergestellt oder der Zugriff darauf ermöglicht werden, sofern der Rechteinhaber keine gerichtliche Verfügung oder Klage einreicht, um das erneute Einstellen der Artikel zu untersagen.
4. Rücknahme von Meldungen
Stecklingsmarkt akzeptiert die Rücknahme einer Meldung ausschließlich vom Rechteinhaber selbst oder von dessen rechtmäßig bevollmächtigtem Vertreter.
Die Rücknahme muss eindeutig als offizielle Rücknahme gekennzeichnet sein und die betreffenden Mitglieder und/oder Inhalte klar identifizieren (z. B. durch Angabe des Mitgliedsnamens, Shop-Namens und der entsprechenden Artikel-URLs auf Stecklingsmarkt).
Nach Erhalt einer offiziellen Rücknahmebestätigung wird Stecklingsmarkt den Erhalt bestätigen und das betroffene Mitglied über die Rücknahme informieren.
Bitte beachte, dass Angelegenheiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen individuell geprüft werden und eine Rücknahme nicht automatisch zu einer Wiederherstellung des Shop-Status führt.
Informationen für Verkäufer
Rechte an geistigem Eigentum und Ressourcen für Verkäufer in der EU:
👉 Rechte an geistigem Eigentum und geografische Angaben (EU)
EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum:
· Eingetragene Geschmacksmuster (GGM)