Richtlinie zu verbotenen Artikeln

1. Zweck dieser Richtlinie

Diese Richtlinie legt fest, welche Artikel nicht auf dieser Plattform angeboten, verkauft oder beworben werden dürfen.
Sie dient dem Schutz der Nutzer, der Einhaltung geltender Gesetze – insbesondere des Cannabisgesetzes (KCanG) – sowie der Wahrung eines sicheren, transparenten und rechtskonformen Handelsumfelds.

2. Zulässige Artikel: Nur Vermehrungsmaterial

Auf dieser Plattform dürfen ausschließlich Vermehrungsmaterial (Stecklinge und Samen)  von Cannabispflanzen angeboten werden.

Diese dürfen keine Blüten- oder Fruchtstand ausweisen, da sie sonst nicht ausdrücklich von der Definition von Cannabis im Sinne des Gesetzes (§ 1 Nr. 8 KCanG) ausgenommen sind.

Artikel, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nicht zulässig und werden entfernt.

3. Begriffsbestimmung und geltendes Recht

3.1 Deutschland

Nach dem neuen § 4 KCanG ist der Umgang mit Cannabissamen erlaubt, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
Endverbraucher dürfen daher Cannabissamen aus dem EU-Ausland erwerben.

Das KCanG schreibt vor, dass Samen zwingend aus einem EU-Mitgliedstaat importiert werden müssen.
Ein Import aus Drittstaaten ist nicht zulässig.

Diese Regelung ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum KCanG (BT-Drucksache 20/8704, Seite 97), die sich auf das EU-Landwirtschaftsrecht stützt, wonach ein Import von Cannabissamen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nicht möglich ist.

3.2 Österreich und EU-Rechtslage

Vom Grundsatz her gilt auch in Österreich die Einstufung der Single Convention, dass Samen und Stecklinge keine kontrollierten Stoffe sind.

Cannabissamen und Cannabis-Stecklinge sind daher kein Cannabis im Sinne von § 1 Nr. 8 KCanG.
Sie unterliegen somit nicht den beschränkenden Regulierungen des KCanG und dürfen daher in Deutschland gehandelt und von Endverbrauchern erworben werden 
vorausgesetzt, die Samen wurden zuvor aus einem EU-Mitgliedstaat importiert.

4. Verbotene Artikel

Folgende Artikel sind ausdrücklich verboten:

4.1 Cannabisprodukte im Sinne des Gesetzes

Cannabispflanzen mit Blüten- oder Fruchtständen
Cannabisblüten, -harz oder andere verarbeitete Cannabisprodukte
Erzeugnisse, die THC-haltige Pflanzenteile enthalten
Lebensmittel, Kosmetika oder andere Produkte, die aus Cannabis oder dessen Bestandteilen gewonnen werden

4.2 Nicht zugelassene Samen

Verboten sind insbesondere:

Cannabissamen, die aus Drittstaaten (außerhalb der EU) importiert wurden
Samen, deren Herkunft nicht nachweisbar ist
Samen, die zum unerlaubten Anbau bestimmt sind

5. Weitere verbotene Artikelkategorien

Unabhängig von ihrer Herkunft oder Bestimmung sind folgende Artikel untersagt:

Produkte, die gegen geltendes Betäubungsmittel-, Pflanzenschutz-, Saatgut- oder Zollrecht verstoßen
THC-haltige Produkte oder Zubehör zur Gewinnung, Verarbeitung oder zum Konsum psychoaktiver Stoffe
Werbematerialien oder Darstellungen, die den Konsum von Cannabis verherrlichen oder zu illegalem Handeln anregen
Geräte, Chemikalien oder technische Vorrichtungen, die eindeutig zur Herstellung oder Verarbeitung von Cannabis bestimmt sind

6. Verantwortung der Anbieter

Jeder Anbieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass angebotene Stecklinge:

den gesetzlichen Definitionen gemäß § 1 Nr. 6 und 7 KCanG entsprechen,
frei von Blüten- und Fruchtständen sind,
keine THC-haltigen Pflanzenteile enthalten,
ordnungsgemäß gekennzeichnet und nachweislich legaler EU-Herkunft sind.

Verstöße gegen diese Richtlinie können zur sofortigen Entfernung von Angeboten, Sperrung des Kontos und gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen.

7. Hinweis zur Rechtslage

Solange Stecklinge keine Blüten oder Früchte tragen, gelten sie nach geltendem Recht als Vermehrungsmaterial und sind damit nicht Teil der gesetzlichen Definition von Cannabis (§ 1 Nr. 8 KCanG).

Der Handel mit Stecklingen innerhalb Deutschlands und der EU ist daher grundsätzlich erlaubt, sofern alle gesetzlichen Anforderungen des KCanG eingehalten werden.

8. Änderungen dieser Richtlinie

Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Gesetzeslage angepasst.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2025